Die Wohnraummiete unterliegt mehrfachen Beschränkungen. Mieterhöhungen sind an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren. Bei Mietpreisüberhöhungen drohen dem Vermieter Ordnungsgelder und Strafen. Ein weiterer Maßstab ist die sog. Marktmiete. Bei Neuvermietungen herrscht für Mieter und Vermieter oft Unklarheit über die am Markt relevanten Mieten und Pachten.

Sachverständige für Immobilienbewertung schaffen die erforderliche Transparenz und ermitteln zulässige und angemessene Mieten und Pachten für Wohn- und Gewerberäume, sei es bei Neuvermietung oder Mieterhöhungen.

Von der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken