Der Verkehrswert ist nach Maßgaben des § 194 Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung zu ermitteln.
Im Fall von Vermögensauseinandersetzungen, sei es bei Ehescheidung, Auflösung einer Gesellschaft oder bei Erbauseinandersetzungen
ist ein gerichtsfestes Wertgutachten erforderlich, das Streitigkeiten vermeidet oder einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Das Verkehrswertgutachten wird ausführlich begründet und umfasst:
Von der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken